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öffentliches Beschaffungswesen

Dem Prinzip der Öffnung des Vergabewesens folgend brachte der SIA im Juli 1999 eine Broschüre heraus, die den der neuen Gesetzgebung unterstehenden Auftraggeber helfen soll, das für jedes Projekt am besten geeignete Verfahren auszuwählen und einzuleiten. Der Titel dieser Publikation lautet: «Ouverture des marchés publics comment choisir ses mandataires?»

Die in den letzten Jahren gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass die bei der Vergabe von Studienaufträgen gesetzlich vorgesehenen Verfahren auf unterschiedliche Weise aufgefasst werden können. Die vorliegende Broschüre trägt diesen Erfahrungen Rechnung, will aber auch die Anwendung der Gesetze auf die verschiedenen Aufträge erläutern. Natürlich bleiben die rechtlichen Grundlagen unverändert, mit Ausnahme der vom Gesetzgeber vorgesehenen Änderungen bei den Vollzugsverordnungen, und zwar insbesondere der Modifizierung der Schwellenwerte bei den einzelnen Verfahren.

Das hier vertretene Prinzip ist das der Förderung des offenen einstufigen Verfahrens, das auf das Wesentliche beschränkt ist, d.h. auf die Auswahl eines Planungsbeauftragten auf Grund einer Antwort (Projekt) auf ein präzises Pflichtenheft.

Da sich alle hier beschriebenen Verfahren an Fachleute wenden, ist es überflüssig, sie mit Anforderungen zu überladen, die nur dazu dienen sollen, Beweise für deren Professionalität zu erhalten.

Für einen Auftraggeber ist es immer von Vorteil, seinen oder seine Planungspartner auf Grund eines konkreten Vorschlages (Projekt), der auf ein bestimmtes Bedürfnis zugeschnitten ist, auszuwählen, als auf Grund eines Honorarangebotes, das immer abstrakt und im allgemeinen zu tief angesetzt ist (Konkurrenzdruck) und nur selten die erwarteten Leistungen abdeckt.